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Fahndung ArtikelUnter Fahndung versteht man allgemein die polizeiliche Suche mit dem Absicht, Personen zu ermitteln, die strafbare Handlungen begangen haben oder aus anderen Gründen gesucht werden,
und/oder die Suche nach Sachen oder Gegenständen, die in dem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen.
Dabei unterscheidet man verschiedene Fahndungsarten, wie Ringfahndung, Grenzfahndung, Schleierfahndung oder Rasterfahndung, die in dem Folgenden erläutert werden sollen.
Gefahndet wird nach Ausschreibung in dem Informationssystem der Polizei (INPOL), in dem Schengener Informationssystem (SIS) oder in anderen Fahndungshilfsmitteln.
Fahndungserfolge beinhalten Festnahmen, Aufenthaltsermittlungen, Gewahrsamnahmen, Identitätsfeststellungen und polizeiliche Beobachtung.
Siehe auch: Fahndungsfoto
Buch-Tipp: Schleierfahndung Die Beschreibung für das Buch " Schleierfahndung" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. | |
Grenzfahndung genannt die allgemeine oder gezielte Fahndung an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der inländischen Flug- und Seehäfen. Sie ist Teil der grenzpolizeilichen Kontrolle.
Buch-Tipp: Verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrollen Um ausführliche Informationen zum Buch " Verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrollen" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet. |
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Als Schleierfahndung werden in der Bundesrepublik Deutschland verdachtsunabhängige Personenkontrollen genannt. Zu dem Teil wird auch von ereignisunabhängigen, anlassunabhängigen oder – beim Bundesgrenzschutz – lageorientierten Personenkontrollen gesprochen.
Die Schleierfahndung wurde zuerst 1995 durch Änderung des Polizeigesetzes in Bayern eingeführt. Kontrollieren dürfen die Polizeien der Länder und der Bundesgrenzschutz.
Nach Inkrafttreten des Übereinkommens von Schengen wurden die innereuropäischen Grenzkontrollen reduziert und die Schleierfahndung verstärkt.
Sie sollte ein Ausgleich für die weggefallenen Grenzkontrollen sein.
Sie findet aber auch an den Außengrenzen der Schengener Vertragsstaaten (im Moment zu dem Beispiel noch zu Polen) statt.
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Schleierfahndung ist umstritten.
Sie wird zu dem Teil als verfassungswidrig angesehen, weil sie unverhältnismäßig sei und den Gleichheitssatz verletze. So werden in der polizeilichen Praxis vor allem 'ausländisch' aussehende Personen kontrolliert. Hierin wird von einigen eine Ungleichbehandlung aufgrund der Rasse, die nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG grundsätzlich unzulässig ist, gesehen. Andere, insbesondere der Bayerische Verfassungsgerichtshof, sehen das Recht aus Art. 3 Abs. 3 GG nicht beeinträchtigt. So hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 28. März 2003 (DVBl. 13/2003, S. 861 ff) die Verfassungsmäßigkeit – gemessen am Maßstab der bayerischen Verfassung – bestätigt. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschied ähnlich am 10.07 2003.
Die Vorschrift des § 22 Abs. 1a Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) soll zu dem 30.06 2007 außer Kraft treten. Das ursprünglich gesetzliche Außerkrafttreten am 31.12 2003 ist durch Gesetz vom 14.11 2003 verschoben worden.
In Niedersachsen bestehen zur Zeit (14. Juni 2003) Pläne zur Neufassung des Polizeirechts. Dabei setzte die FDP durch, dass es "keine generellen verdachtsunabhängigen Personenkontrollen" geben wird.
In Berlin soll die Schleierfahdung mangels Erfolgs wieder abgeschafft werden.
Siehe auch: Schengener Informationssystem
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